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Profitunabhängige Finanzierung von gemeinwohlorientierten Unternehmen durch eine Ergänzung der Satzung des ESZB und der EZB
Die Koppelung von Kredit und Finanz-Profit korrumpiert den eigentlichen Sinn der Wirtschaft, nämlich die Versorgung aller Menschen und der Natur. Diese Logik installiert einen Drang zu Wachstum als Selbstzweck und führt zu sinnloser Ausbeutung.
Die European Credit Initiative sieht die zinsfreie Kreditierung aus dem System der Europäischen Zentralbanken als eine Möglichkeit zur Überwindung des Wachstumszwangs. Es sollen jene Unternehmen finanziert werden, die sich dauerhaft dazu verpflichten, bedarfsorientiert zu produzieren, ihre Einkommensordnung dem öffentlichen Recht zu unterstellen und auf die Ausschüttung von Gewinnen verzichten.
Solche freien Unternehmen könnten sich zu Assoziationen zusammenschließen und entstehende Über- und Unterschüsse ausgleichen. So wird eine selbstorganisierte, solidarische Wirtschaft ermöglicht. Unternehmen, die in den Bereichen der Gesundheit, Ökologie oder Bildung arbeiten und keine verkäuflichen Güter herstellen, assoziieren sich mit anderen Unternehmen, die durch den Verkauf ihrer Produkte einen finanziellen Gewinn erzielen.
Für einen ersten Schritt auf dem Transformationsweg muss es ermöglicht werden, dass einzelne Unternehmen auf die beschriebene Weise aus dem Profitprinzip austreten. Dazu schlägt die Kreditinitiatiive eine Ergänzung der Satzung des ESZB und der EZB in ihrem Artikel 18.1 um einen weiteren Absatz vor:
18.1. Zur Erreichung der Ziele des ESZB und zur Erfüllung seiner Aufgaben können die EZB und die nationalen Zentralbanken [...]
– zinsfreie Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern abschließen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, die Einkommen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des betroffenen Mitgliedstaats unterstellen und auf Gewinne dauerhaft verzichten oder vollständig an die öffentliche Hand abführen. Für die Darlehen sind ausreichende Sicherheiten zu stellen.
Diese Satzungsänderung soll bei ausreichender Unterstützung als europäische Bürgerinitiative eingereicht werden. Die Zulässigkeit der Initiative und die Rechtskompatibilität des Satzungsergänzungsvorschlags wurde durch ein Gutachten von Univ-Prof. Dr. Walter Obwexer bestätigt (https://www.creditinitiative.eu/wp-content/uploads/eki-gutachten-obwexer.pdf).
Auch wenn der Ansatz der Europäischen Kreditinitiative, eine von Investoren- und Anlegerinteressen unabhängige Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im Europäischen Recht zu verankern, möglicherweise eine noch nicht erfolgte Erweiterung des Mandats der EZB darstellen würde, meinen wir, dass eine Einbeziehung unseres Vorschlages in die vorgesehene Überprüfung der geldpolitischen Strategie Sinn macht. In ihren Informationen zur Strategieüberprüfung betont die EZB selbst, dass Faktoren wie der „Klimawandel, anhaltende Globalisierung, rasche Digitalisierung und sich wandelnde finanzielle Strukturen (…) unerwartete Auswirkungen auf die Welt, die Funktionsweise der Wirtschaft und somit auch auf unsere Geldpolitik haben“ (https://www.ecb.europa.eu/home/search/review/html/questions.de.html) könnten. Desweiteren hat die EZB in den vergangenen Jahren gezeigt, wie sie mit beherztem Eingreifen auf Krisen zu regieren weiß. Dieses Vorgehen ist auch auf Kritik gestoßen, hatte aber vor dem EuGH Bestand. Die Möglichkeit für solche Unternehmen, die gerade in Hinblick auf die drohenden Krisen Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen wollen, sich jenseits des klassischen Finanzmarktes zu finanzieren, könnte sich als gutes Instrument auch für die Preisstabilität im Euroraum erweisen. Jedenfalls wollen wir anregen, dies im Rahmen der Strategieüberprüfung mit in die Erwägungen einzubeziehen.
Alle weiteren Informationen: www.creditinitiative.eu
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