Glossar
Das Vokabular rund um die Europäische Zentralbank
- Anleihe
- Anleihenmarkt
- Austeritätspolitik
- Bankreserven
- Bedingungsloses Grundeinkommen
- Bilanz
- Bruttoinlandsprodukt
- CO₂ Fußabdruck
- Darlehen / Kredit
- Darlehensgarantien
- Deflation
- Digitaler Euro
- Einlagensicherung
- EU-Taxonomie (für nachhaltige Aktivitäten)
- Eurogruppe
- Europäische Kommission
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Europäischer Gerichtshof
- Europäischer Rat
- Europäischer Stabilitätsmechanismus
- Europäisches Parlament
- European Green Deal
- Eurosystem
- Eurozone
- EZB-Direktorium
- EZB-Rat
- Federal Reserve System
- Finanzielle Vermögenswerte
- Finanzministerium
- Finanzspekulation
- Fiskalregeln
- Geldpolitik
- Geldpolitischer Dialog
- Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTROs)
- Globalisierung
- Grüne gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (grüne TLTROs)
- Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
- Helikoptergeld
- Inflation
- Inflationsziel
- Investmentbank
- Investor
- Klimakrise
- Klimaneutralität
- Kupon
- Leitzinssatz
- Liquidität
- Mandat
- Marktneutralität
- Mitglied des Europäischen Parlaments (MEP)
- Monetäre Staatsfinanzierung
- Negative Zinssätze
- Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
- Pariser Klimaabkommen
- Präsident:in der Zentralbank
- Preisstabilität
- Primärmandat
- Privatsektor
- Privathaushalt
- Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors
- Quantitative Lockerung
- Ratingagentur
- Realwirtschaft
- Risiko
- Schulden
- Schuldentragfähigkeit
- Sekundärmandat
- Sicherheitenrahmen
- Staatsverschuldung
- Strategieüberprüfung der Europäischen Zentralbank
- Sustainable Finance
- Technokrat
- Vermögenswert
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Verträge der Europäischen Union
- Wirtschaftswachstum
- Zentralbank
- Zentralbankunabhängigkeit
- Zinssatz
- Zivilgesellschaftliche Organisation
Verträge der Europäischen Union
Der Ausdruck “Verträge der Europäischen Union” bezieht sich auf zwei grundlegende Verträge der EU: (1) den Vertrag über die Europäische Union (EUV) (den Gründungsvertrag) und (2) den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zusammen definieren beide, wie die EU arbeitet, welche Befugnisse sie hat und was sie erreichen will. Die EU und ihre Institutionen können nur nach den Regeln handeln, die in diesen Verträgen festgelegt sind und Verträge können nur mit der Zustimmung jedes Landes, das sie unterzeichnet hat, geändert werden.