Glossar
Das Vokabular rund um die Europäische Zentralbank
- Anleihe
- Anleihenmarkt
- Austeritätspolitik
- Bankreserven
- Bedingungsloses Grundeinkommen
- Bilanz
- Bruttoinlandsprodukt
- CO₂ Fußabdruck
- Darlehen / Kredit
- Darlehensgarantien
- Deflation
- Digitaler Euro
- Einlagensicherung
- EU-Taxonomie (für nachhaltige Aktivitäten)
- Eurogruppe
- Europäische Kommission
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Europäischer Gerichtshof
- Europäischer Rat
- Europäischer Stabilitätsmechanismus
- Europäisches Parlament
- European Green Deal
- Eurosystem
- Eurozone
- EZB-Direktorium
- EZB-Rat
- Federal Reserve System
- Finanzielle Vermögenswerte
- Finanzministerium
- Finanzspekulation
- Fiskalregeln
- Geldpolitik
- Geldpolitischer Dialog
- Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTROs)
- Globalisierung
- Grüne gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (grüne TLTROs)
- Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
- Helikoptergeld
- Inflation
- Inflationsziel
- Investmentbank
- Investor
- Klimakrise
- Klimaneutralität
- Kupon
- Leitzinssatz
- Liquidität
- Mandat
- Marktneutralität
- Mitglied des Europäischen Parlaments (MEP)
- Monetäre Staatsfinanzierung
- Negative Zinssätze
- Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
- Pariser Klimaabkommen
- Präsident:in der Zentralbank
- Preisstabilität
- Primärmandat
- Privatsektor
- Privathaushalt
- Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors
- Quantitative Lockerung
- Ratingagentur
- Realwirtschaft
- Risiko
- Schulden
- Schuldentragfähigkeit
- Sekundärmandat
- Sicherheitenrahmen
- Staatsverschuldung
- Strategieüberprüfung der Europäischen Zentralbank
- Sustainable Finance
- Technokrat
- Vermögenswert
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Verträge der Europäischen Union
- Wirtschaftswachstum
- Zentralbank
- Zentralbankunabhängigkeit
- Zinssatz
- Zivilgesellschaftliche Organisation
Darlehensgarantien
Das Versprechen einer Partei, die Verpflichtungen einer anderen Partei zu übernehmen, sollte diese nicht in der Lage sein, ein Darlehen zurückzuzahlen. Mit anderen Worten, es beschreibt eine Partei, die die Rückzahlung des Darlehens einer anderen Partei garantiert, wenn diese andere Partei dazu nicht in der Lage ist.